Stadtentwicklung mit Weitsicht und Verbindlichkeit
Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung in Fürth verlangt den Ausgleich zwischen Siedlungsdruck, Lebensqualität und dem Erhalt bestehender Freiräume. Nach dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 6) sind die Belange des Umweltschutzes, der Freiraumgestaltung und die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ausgewogen in der Bauleitplanung, in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, abzuwägen. Für das Quartier rund um den Hirschmann-Park bedeutet dies: Zeitgemäße Stadtentwicklung darf historische Grünflächen nicht kurzfristigen Bauinteressen opfern, sondern muss Naturräume als unverzichtbare Grüne Infrastruktur und als Elemente einer nachhaltigen, zukunftsbewussten Stadtentwicklung begreifen.

Flächennutzungsplan
Im Baugesetzbuch, der Bibel der Stadtentwicklung, gibt es die zwei Plankategorien Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan). Der rechtsverbindliche Bebauungsplan muss im Regelfall aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und darf diesem nicht widersprechen. Im Bereich des Hirschmann-Parks zwischen der Würzburger und der Hardstraße weist der gültige Flächennutzungsplan für Fürth in der Farbe Rosa die Kategorie "Wohnbaufläche" aus, obwohl der parkartige Charakter vorherrscht und die wenigen Gebäude nicht mehr Wohnzwecken dienen. In Magenta sind die Gemeinbedarfsflächen des Seniorenstifts und der Martinskirche eingezeichnet. Als Grünfläche (Farbe Grün) sind im Ausschnitt lediglich das "Achalaswäldla" im Westen und der Grünzug neben der Martinskirche im Norden ausgewiesen. Mit einer Änderung des Flächennutzungsplans kann diese offensichtliche Lücke im Grünsystem der Stadt geschlossen werden.

Von der Wohnbaufläche zur Grünfläche
Der Grundsatz "Wohnraum für alle" darf nicht bedeuten, dass innerstädtische Parks und Biotope dem vermeintlich höheren Ziel der Wohnbebauung geopfert werden müssten. Eine verantwortungsvolle städtebauliche Ordnung setzt klare Grenzen bei der Nachverdichtung dort, wo gewachsene Parks die Lebensader des gesamten Stadtteils bilden. Als Bürgerinitiative fordern wir die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Hirschmann-Parks von der derzeitigen Wohnbaufläche in eine Grünfläche. In der Legende des Flächennutzungsplans sind die verschiedenen Grünnutzungen dargestellt. Vielleicht entschließt man sich ja in Fürth zu einer ganz neuen Planungskategorie, die den Naturschutz- und Klimaschutzaspekt vereinigt: Mit der Bezeichnung Klimapark würde man dem Rechnung tragen. Erst wenn das zukünftige Schicksal des Hirschmann-Parks im Flächennutzungsplan rechtssicher festgelegt ist, kann man unbesorgt um seinen Fortbestand sein. Die weitere Ausgestaltung des Parks im Detail ist dann eine spannende Fortsetzungsgeschichte.

Doppelte Innenentwicklung
Ein Beispiel aus der Stadt Leipzig zeigt: Grüne Infrastruktur bedarf genauso wie die Graue Infrastruktur, das sind die Wohnräume, Verkehrswege und öffentlichen Einrichtungen, einer soliden Planung. Beide Infrastrukturen sollen sich im besten Fall durchdringen. Im Konzept der Doppelten Innenentwicklung verbindet man die Erfordernisse des Wohnungsbaus und Verkehrs mit der Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität durch in die Städte integriertes urbanes Grün. Ein Klimapark rund um die Hirschmann-Villa würde genau diesem Konzept der Doppelten Innenentwicklung entsprechen. Der Werzeugkasten ist prall gefüllt: Jetzt kommt es darauf an, ihn auszupacken und vor allem nichts zu unternehmen, was sich später als Fehler herausstellen wird.
Doppelte Innenentwicklung – Perspektiven für das urbane Grün | BFN
BfN Schriften 444 - Urbanes Grün in der doppelten Innenentwicklung | BFN
Blau-grün-graue Infrastrukturen vernetzt planen und umsetzen | Deutsches Institut für Urbanistik
Masterplan Grün Leipzig 2030: ein Konzept für die grün-blaue Infrastruktur | BFN

Lebendige Teilhabe: Herzstück der Demokratie
Fürth braucht eine Stadtentwicklungspolitik, die auf Dialog, Weitsicht und Gemeinwohl setzt. Daher ist eine Bürgerbeteiligung nicht eine lästige Pflichtübung, sondern das Herzstück gelebter Stadtdemokratie und die Garantin für nachhaltige und weithin akzeptierte Lösungen. Auch wenn es das gewählte Gremium des Stadtrats und seiner Repräsentanten gibt, auch wenn die Ämter der Stadtverwaltung das öffentliche Leben strukturieren und die Gesetze vollziehen, ist dennoch eine direkte Partizipation durch die Bürgerschaft sinnvoll und möglich. Einen Baustein dazu liefert die Arbeit unserer Bürgerinitiative. Von der Stadt erwarten wir besonders in der Frage der Entwicklung des Hirschmann-Parks transparentes Vorgehen und Dialogbereitschaft. Wohnraum und Grüne Infrastruktur sind gleichberechtigte Bürgeranliegen, die stets zusammengedacht werden müssen. Nach unserem Selbstverständnis sind wir als Bürgerinitiative keine Störenfriede, sondern Mitarbeiter an der Stadtzukunft.
Handbuch zur Partizipation aus der Berliner Verwaltungspraxis: https://www.berlin.de/raum-fuer-beteiligung/links-downloads/handbuch_partizipation.pdf