Stadtentwicklung mit Weitsicht und Verbindlichkeit
Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung in Fürth verlangt den bewussten Ausgleich zwischen Siedlungsdruck, Lebensqualität und dem Erhalt bestehender Freiräume. Nach dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 6) sind die Belange des Umweltschutzes, der Freiraumgestaltung und die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ausgewogen in der Bauleitplanung, in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, abzuwägen. Für das Quartier rund um den Hirschmann-Park bedeutet dies: Zeitgemäße Stadtentwicklung darf historische Grünflächen nicht kurzfristigen Bauinteressen opfern, sondern muss Naturräume als unverzichtbare Infrastruktur und Elemente einer nachhaltigen Stadtentwicklung begreifen.

Flächennutzungsplan
Im Baugesetzbuch, der Bibel der Stadtentwicklung, gibt es die zwei Plankategorien Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan). Der rechtsverbindliche Bebauungsplan muss im Regelfall aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und darf diesem nicht widersprechen. Im Bereich des Hirschmann-Parks zwischen der Würzburger und der Hardstraße weist der gültige Flächennutzungsplan für Fürth in der Farbe Rosa die Kategorie "Wohnbaufläche" aus, obwohl der parkartige Charakter vorherrscht und die wenigen Gebäude nicht mehr Wohnzwecken dienen. In Magenta sind die Gemeinbedarfsflächen des Seniorenstifts und der Martinskirche eingezeichnet. Als Grünfläche sind im Ausschnitt lediglich das "Achalaswäldla" und der Grünzug neben der Martinskirche ausgewiesen. Das sollte sich ändern.

Von der Wohnbaufläche zur Grünfläche
Der Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung darf nicht bedeuten, innerstädtische Parks und Biotope schutzlos zu stellen. Eine verantwortungsvolle städtebauliche Ordnung setzt klare Grenzen bei der Nachverdichtung dort, wo gewachsene Parks die Lebensader des gesamten Stadtteils bilden. Die Nutzungsansprüche an den Hirschmann-Park zeigen deutlich: Der Wert einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung bemisst sich nicht allein in geschaffenen Quadratmetern Wohnraum, sondern in der dauerhaften Sicherung der Lebens- und Erholungsqualität für die Menschen vor Ort.

Doppelte Innenentwicklung
Ein Beispiel aus der Stadt Leipzig zeigt: Grüne Infrastruktur bedarf genauso wie die Graue Infrastruktur, die Wohnräume, Verkehrswege und öffentlichen Einrichtungen einer soliden Planung. Im Konzept der Doppelten Innenentwicklung verbindet man die Erfordernisse des Wohnungsbaus mit der Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität durch in die Städte integriertes urbanes Grün.
Doppelte Innenentwicklung – Perspektiven für das urbane Grün | BFN

Lebendige Teilhabe: Herzstück der Demokratie
Fürth braucht eine Stadtentwicklungspolitik, die auf Dialog, Weitsicht und Gemeinwohl setzt. Daher ist eine Bürgerbeteiligung nicht nur eine lästige Pflichtübung, sondern das Herzstück gelebter Stadtdemokratie. Auch wenn es das gewählte Gremium des Stadtrats und seiner Repräsentanten gibt, auch wenn die Ämter der Stadtverwaltung das öffentliche Leben strukturieren und die Gesetze vollziehen, ist dennoch eine Partizipation durch die Bürgerschaft sinnvoll und möglich. Einen Baustein dazu liefert die Arbeit unserer Bürgerinitiative. Von der Stadt erwarten wir auch in der Frage der Entwicklung des Hirschmann-Parks Transparenz und Dialog. Wohnraum und Grüne Infrastruktur sind gleichberechtigte Bürgeranliegen, die stets zusammengedacht werden müssen.
